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Wurzelspitzenresektion – Wann ist sie erforderlich?

Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um eine Entfernung (Resektion) einer Wurzelspitze des Zahnes. Hierbei ist zu beachten, dass es sich anders als bei einer konventionellen Wurzelbehandlung hier um eine Maßnahme der Zahnchirurgie zur Zahnerhaltung handelt.


Dies bedeutet wiederum, dass der Zugang zur Zahnwurzel von außen durch den Kieferknochen erfolgt. Voraussetzung für dieses Operationsverfahren ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, was wiederum bedeutet, dass der Zahn z.B. mit einer Füllung nach der Operation bleibend versorgt werden kann. Bei einer gängigen Wurzelbehandlung hingegen erfolgt der Zugang durch die aufbereitete Zahnkrone hindurch.

Wann kommt eine Wurzelspitzenresektion in Frage?

Eine Wurzelspitzenresektion kommt meistens dann zum Einsatz, wenn die Wurzelbehandlung nicht erfolgversprechend war. Dies wiederum bedeutet, dass der betroffene Zahn bereits schon einmal wurzelbehandelt und mit einer Füllung versehen wurde. Hat die Behandlung allerdings nicht angeschlagen, muss die damalige Wurzelfüllung mithilfe der Wurzelspitzenresektion erneuert werden.

Eine Wurzelspitzenresektion kann aber auch dann zum Einsatz kommen, wenn eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist, abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen oder Zysten vorherrschen. Weitere Indikationen können sein: Verdacht auf einen Tumor oder Komplikationen bei der Wurzelbehandlung wie z.B. eine Nichtaufbereitbarkeit des Wurzelkanals.

Wie erfolgt eine Wurzelspitzenresektion?

Generell erfolgt eine Wurzelspitzenresektion ambulant unter örtlicher Betäubung. Handelt es sich um einen Angstpatienten, kann jedoch eine Narkose oder auch ein sogenannter „Dämmerschlaf“ vereinbart werden. In den seltensten Fällen kann es aber auch vorkommen, dass eine stationäre Behandlung notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten schlecht ist.

Nachdem die Betäubung erfolgt ist, durchtrennt der Zahnchirurg das Zahnfleisch und die Knochenhaut des betroffenen Zahns. Indem er anschließend das umgebende Weichgewebe umklappt, legt er den Knochen im Bereich der Wurzelspitze ein Stück weit frei, bis der Knochen frei zugänglich ist. Schrittweise wird nun das Knochenmaterial mittels verschiedener Knochenfräsen oder auch mithilfe eines Lasers abgetragen, um so an die Entzündung inkl. Wurzelspitze zu gelangen. Gleichzeitig kühlt der Operateur den Knochen mit einer Natriumchlorid-Lösung. Als nächster Schritt erfolgt die Kürzung der Wurzelspitze um circa 2 – 3 mm mithilfe einer Fräse. Auf diese Art und Weise sollen möglichst alle feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanals im Bereich der Wurzelspitze vollständig entfernt werden. Gegebenenfalls kommt es vor, dass eine stärke Kürzung notwendig ist, was z.B. auf starke Wurzelverkrümmungen zurückzuführen ist.

Nach dem Freilegen der Wurzelspitze und der Resektion erfolgt nun im nächsten Schritt die Aufbereitung und Reinigung des Zahnes. Mithilfe von verschiedenen Spezialinstrumenten befreit der Operateur den Wurzelkanal von der Wurzelspitze aus vom entzündeten bzw. abgestorbenen Gewebe. Weiterhin wird das Innere der Wurzelspitze desinfiziert. Anschließend wird von der Wurzelspitze aus eine spezielle Füllung eingeführt und die Knochenhöhle gesäubert. Das umliegende Gewebe wird dann wieder zurückgeklappt und vernäht. Zum Schluss wird durch eine Röntgenaufnahme die Wurzelfüllung und die erfolgte Resektion nochmals kontrolliert.

Nach der Wurzelspitzenresektion

Es ist Ihnen untersagt, bis zu 24 Stunden nach der Operation weder zu rauchen noch Kaffee oder schwarzen Tee zu trinken. Nahrung dürfen Sie so lange nicht zu sich nehmen, wie die Betäubung andauert. Vermeiden Sie zudem körperliche Anstrengungen am ersten Tag. Zudem empfiehlt sich, gelegentlich zu kühlen, um die Beschwerden zu lindern und gleichzeitig Schwellungen und Blutergüssen vorzubeugen. Nicht außer Acht lassen sollten sie außerdem die gute Mundhygiene, die ebenfalls einen wesentlichen Teil zum Heilungsprozess beiträgt.

In der Regel ist die Wunde nach etwa 7 bis 10 Tagen verheilt und es können die Fäden gezogen werden. Für die Überprüfung der Heilung des Knochens sollte nach etwa drei bis sechs Monaten eine erneute Röntgenkontrolle erfolgen.

 

Bild: jokatoons – Fotolia