Erziehung zur regelmäßigen Zahnprophylaxe
Hintergrund ist die Begrenzung der Zahnersatzkosten auf 50 % durch die gesetzlichen Krankenversicherungen von 1989. Neben der Kostendämpfung sollte mit einem Bonussystem die individuelle Zahnprophylaxe gestärkt werden. Wer jährlich mindestens einmal zur Zahnuntersuchung geht, hat weniger kostspielige Zahnprobleme.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen werden honoriert
Dies wird mit Bonuspunkten honoriert, die bei medizinisch notwendigen Kronen, Brücken oder Prothesen den Festzuschuss der Krankenkasse um 10-15 % erhöhen. Wer in den vergangenen fünf Jahren jährlich einen Zahnarztbesuch mit seinem Bonusheft dokumentieren kann, erhält bei notwendigem Zahnersatz einen Bonus von 20 % zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (zusammen 60 %). Bei einer lückenlosen Dokumentation der vergangenen 10 Jahre erhöht sich dieser Zuschuss auf 30 % (zusammen 65 %).
Vielen Kassenpatienten hilft das Bonussystem nicht
Etwa 60% der Kassenpatienten können dieses Bonussystem allerdings nicht in Anspruch nehmen, weil sie Lücken in ihrem Bonusheft aufweisen oder das Heft einfach verloren haben. Ersatz gibt es zwar beim Zahnarzt und der kann auch – meist gegen eine kleine Gebühr – frühere Arztbesuche im Bonusheft nachtragen. Wenn ein Patient aber in einem Jahr nicht beim Zahnarzt war, beginnt die Zählung der folgenden 5 Jahre wieder bei null.
Nur wer sich an die Regeln hält, spart Geld und schützt seine Zähne
Gehen Sie auch deshalb regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt. Es geht nicht nur um Ihr Geld sondern vor allem um Ihre Gesundheit. Das Bonusheft soll hier helfen, doppelt zu sparen: Sie behalten Ihre Zahngesundheit im Blick und wenn Sie doch einmal Zahnersatz benötigen, ist Ihr Eigenanteil nicht ganz so hoch.